Verein

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DWZ-Rangliste SC Bellheim (Stand 01/2023)

 

Schachclub Bellheim 1949
Robert-Koch-Straße 57a
76756 Bellheim
Tel. 07272 91443 / 0173 7070778
 
1. Vorsitzender
Thomas Kopf
Robert-Koch-Str. 57A
76756 Bellheim
2. Vorsitzender
Jan Wilk
Mittlere Ortstraße 61
76761 Rülzheim
Kassenwart
Thomas Kopf
Jugendleiter
Rainer Kopf
Robert-Koch-Str. 57
76756 Bellheim
Turnierleiter
Jan Wilk
Mittlere Ortstraße 61
76761 Rülzheim
Materialwart
Hörner Michael

Wir blicken nun auf über 60 Jahre "Schachclub Bellheim" zurück - auf eine Zeit, in der viel geleistet wurde, sich einiges verändert hat, in der es auf und ab ging und viele Erfolge erreicht wurden, worauf der Club heute mit Recht stolz sein darf.

Ende der 40er Jahre, also schon geraume Zeit vor der Gründung des Schachclubs, fand sich in Bellheim eine Gruppe von Schachfreunden zusammen. Die Anfänge vollzogen sich in den Privaträumen der Schachfreunde Alfred Walter und Gerold Schmitt. Hierzu gesellten sich die Schachspieler Karl Becht, Paul Reichert und Werner Dörrzapf. Schon bald nach diesen privaten Treffen wurde in das ehemalige "Café Wenzel" in der Zeiskamer Straße gewechselt, womit das erste Spiellokal gefunden war. Einmal in die Öffentlichkeit getreten, wuchs das Interesse an dem königlichen Spiel, so dass sich weitere Schachfreunde einfanden.

Im Jahr 1949 war es dann soweit: Der Schachclub Bellheim 1949 wurde ins Leben gerufen. Die Gründungsmitglieder waren: Karl Becht, Gerold Schmitt, Alfred Walter, Werner Dörrzapf, Paul Reichert, Reinhold Bößer und Willi Haag. Zum ersten Vorsitzenden wählte man Gerold Schmitt. 1950 gesellten sich Theo Brenner und Otto Kern hinzu.

 

Gründungsmitglieder des SC Bellheim 1949
von links nach rechts: E.Kopf, Gerold Schmitt,
L. Laubersheimer, Alfred Walter, Werner Dörrzapf,
Willi Haag, G.Lutz und Th. Brenner

Schon bald nach der Gründung des Schachclub Bellheim und der Teilnahme am überörtlichen Spielbetrieb, erstmals startete man 1951 in der Kreisklasse, erwies sich das Spiellokal "Café Wenzel" als zu klein und es wurde in die Gaststätte "Zum Hirsch" gewechselt. In den Folgejahren befand sich der Schachclub Bellheim ständig auf der Suche nach einer geeigneten Bleibe. So wechselte man ins "Cafe Sommer", von dort in die Gaststätte "Zur Blume" und schließlich in das langjährige Vereinslokal, dem "Gasthof Braun". Seit 1990 steht dem Schachclub zudem ein eigener Raum im alten Rathaus zur Verfügung, der nach der Schließung des Gasthof Braun als alleiniger Vereinsraum genutzt wird und optimale Voraussetzungen für Training und Mannschaftskämpfe bietet.

Seit der Vereinsgründung nimmt der Schachclub Bellheim regelmäßig am Spielbetrieb in den verschiedenen Spielklassen auf Bezirks-, Pfalz- und Rheinland-Pfalz-Ebene teil. Nach dem sofortigen Aufstieg von der Kreisklasse, spielt seit 1952 immer eine oder gar mehrere Mannschaften des Clubs auf Bezirksebene. Mit dem 1.Platz in der Bezirksliga gelang 1980 der Sprung in die Landesklasse. Dies wurde möglich durch die zu dieser Zeit vorbildliche Jugendarbeit von Werner Laubersheimer. Durch die dann aus Rülzheim hinzugekommenen Spieler Rainer Zwick, Jörg Wilk und Martin Ehses sowie dem vom aufgelösten Schachclub Oberhaardt gekommenen Dr. Karlheinz Croissant, gelang in der darauf folgenden Saison 1980/81 sofortige Aufstieg in die Regionalliga. Dort spielte man mit wechselnden Erfolgen bis zur Saison 1991/92, als der Gewinn der Vizemeisterschaft ausreichte, um sich für die neu gegründete 2. Rheinland-Pfalz-Liga zu qualifizieren. Doch dies war noch nicht das Ende des Höhenfluges.

Im Spieljahr 1994/95 wurde mit 16:2 Mannschaftspunkten vor Schott Mainz 2 die Meisterschaft in dieser Klasse gewonnen und der Aufstieg in die 1.Rheinland-Pfalz-Liga war perfekt. Spieler der damaligen ersten Mannschaft waren: Jörg Wilk, Gerd Reichling, Pascal Flierl, Christian Fromm, Heiko Hauck, Rainer Kopf, Martin Ehses und Frank Rosenland. Hinzu kamen die sehr erfolgreichen 'Ersatzspieler' der zweiten Mannschaft wie Karlheinz Croissant, Ingo Gellendin, Gerald Endres und Thomas Kopf. Trotz zum Teil übermächtiger Gegner konnte man sich bis 1999 erfolgreich gegen den Abstieg aus der 1. Rheinland-Pfalz-Liga wehren und so manch namhaften Gegner, wie z.B. in der Saison 1997/98 dem späteren Meister SC Thallichtenberg mit GM Meduna, gegen den Olaf Nazarenus ein Remis erreichte, überraschende Niederlagen beibringen.

Das die Spielstärke im Verein auch in der Breite ständig zunahm, bewies das Abschneiden unserer übrigen Mannschaften. Unsere Zweite spielte in dieser Zeit in der 2. Pfalzliga, die Dritte in der Bezirksliga und dazu kamen noch drei weitere Mannschaften.

Sehr erfolgreich waren auch unsere Einzelspieler. Rainer Zwick konnte die Pfalzmeisterschaften in den Jahren 1983 und 1984 gewinnen. Angelika Klöditz gewann den Pfalzmeistertitel der Damen 1987 und wurde Vize-Pfalzmeisterin 1986. Dazu kamen noch der 3. Platz der Rheinland-Pfalzmeisterschaft 1988 und der 2. Platz 1997. 1988 wurde Gerd Reichling Pfälzischer Pokalmeister und 1989 wurde Adolf Wenk Pfalzmeister der Senioren. Gerd Reichling war daneben Teilnehmer vieler Deutscher Meisterschaften im Problemlösen. 1998 nahm er zudem an der Problemlöseweltmeisterschaft in Leningrad teil. Hinzu kommen noch etliche Titel auf Bezirksebene und überregionalen Turnieren von all unseren Spielern.

Leider verlor Bellheim nach dem Abstieg aus der 1. Rheinland-Pfalzliga 1999 viele starke Spieler und ist innerhalb weniger Jahre bis in die 1. Pfalzliga abgestiegen. Einen Aufschwung brachte die Saison 2005/06. Inzwischen verstärkt durch unseren "Internationalen Meister" Markus Klauser und durch Frank Salzgeber, die sofern es terminlich passt, extra aus der Schweiz anreisen um uns zu unterstützen, gewann die erste Mannschaft die Meisterschaft in der 1.Pfalzliga und den Wiederaufsteig in die 2. Rheinland-Pfalz-Liga. Hier gab es in der Saison 2008/09 einen "unvergessenen" letzten zentralen Spieltag, zu dem man als fast schon sicherer Absteiger gereist war. Rainer Kopf sicherte sich wenige Sekunden vor der Zeitüberschreitung ein unglaubliches Remis und rettete somit den 4,5:3,5 Sieg gegen Landskrone. Da gleichzeitig die beiden vor uns platzierten Mannschaften ganz überraschend verloren, konnten diese in der Tabelle überholt und somit in letzter Sekunde der Klassenerhalt geschafft werden.

In den kommenden Spieljahren etablierten sich die Mannschaften in ihren Liegen und auch die einzelnen Spieler konnten weiter Erfolge verbuchen. So gelang es 2010, Thomas Kopf die Bezirk-Biltzmeistschaft, Christian Fromm die Bezirk-Schnellschachmeisterschaft und Jörg Wilk die Bezirkseinzelmeisterschaft zu gewinnen.

Der Schachclub Bellheim 1949 wünscht sich auch in Zukunft an die Erfolge der Vergangenheit anknüpfen zu können, weshalb seit einiger Zeit auch wieder die Jugendarbeit intensiv betrieben wird.

§1 Name und Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen: Schachclub Bellheim 1949.

Er hat seinen Sitz in Bellheim und soll nicht in das Vereinsregister eingetragen werden.

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

§2 Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung des Schachsports.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen erreicht.

 

§3 Mittelverwendung

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§4 Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband

Der Verein ist Mitglied des Pfälzischen Schachbund e.V. und des Sportbundes Pfalz und ist an deren Satzungen gebunden.

 

§5 Mitgliedschaft

Vereinsmitglieder können natürliche, volljährige Personen, aber auch juristische Personen werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter.

Über einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrages ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.

 

§6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds. Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person.

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Er ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende zulässig

Ein Mitglied kann durch einen Beschluss des Vorstandes mit einfacher Mehrheit der

Vorstandsmitglieder ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die

Vereinsinteressen oder Satzungsinhalte verstoßen hat, wobei als ein Grund zum Ausschluss auch ein unfaires, unsportliches Verhalten gegenüber anderen Vereinsmitgliedern gilt. Ein Mitglied kann zudem auf Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es trotz mehrmaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedbeitrages im Rückstand ist.

Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Fristsetzung von Seiten des Vorstandes Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu äußern. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem auszuschließenden Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekanntzugeben.

Gegen den Ausschluss des Vorstandes steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die

Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb von einem Monat ab Zugang des

Ausschließungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Bei rechtzeitiger

Berufung hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung darüber einzuberufen. Geschieht dies nicht, gilt der Ausschließungsbeschluss als nicht erlassen. Wird Berufung nicht oder nicht rechtzeitig eingelegt, gilt dies als

Unterwerfung unter den Ausschließungsbeschluss, so dass die Mitgliedschaft beendet ist.

 

§7 Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und die Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

Ehrenmitglieder sind von den Mitgliedsbeiträgen befreit; sie haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.

 

§8 Organe des Vereins

Vereinsorgane sind

  • Der Vorstand,
  • Die Mitgliederversammlung.

 

§9 Vorstand

Der Vorstand im Sinne des S 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist intern oder in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 500 Euro verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen.

Der erweiterte Vorstand besteht aus

  • 1. Vorsitzenden,
  • 2. Vorsitzenden,
  • Kassenwart,
  • Jugendwart,
  • Schriftführer,
  • Spielleiter.

 

§10 Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstandes

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere die

  • Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung,
  • Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
  • Vorbereitung eines etwaigen Haushaltsplans, Buchführung, Erstellung des Jahresberichts, Vorlage der Jahresplanung,
  • Beschlussfassung über Aufnahmeanträge, Ausschlüsse von Mitgliedern.

 

§11 Wahl des Vorstands

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Vorstandsmitglieder können nur

Mitglieder des Vereins werden. Die Mitglieder des Vereins werden für die Zeit von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

 

§12 Vorstandssitzungen

Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom 1. oder 2. Vorsitzenden einberufen werden. Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind, Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit, Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei Abwesenheit, die des stellvertretenden Vorsitzenden (2, Vorsitzender).

 

§13 Mitgliederversammlung

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied — auch ein Ehrenmitglied — eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist nicht zulässig.

Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:

  • Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes,
  • Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über die Vereinsauflösung,
  • Ernennung von besonders verdienstvollen Mitgliedern zu Ehrenmitgliedern,
  • weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach Gesetz ergeben.

Mindestens einmal im Kalenderjahr, möglichst im 2. Quartal, soll eine ordentliche

Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung in Schriftform einberufen.

Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich fordert. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzugeben.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Antrag der Mitglieder einzuberufen, wenn ein Drittel der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens zehn der Mitglieder anwesend sind. Sind weniger als zehn Mitglieder anwesend, ist eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwenden Mitglieder beschlussfähig ist. In der Einladung ist hierauf hinzuweisen.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

Satzungsänderungen und Beschlüsse über die Vereinsauflösung bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Hierbei kommt es auf die abgegebenen gültigen Stimmen an. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.

 

§14 Protokollierung

Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von dem Versammlungsleiter und/oder dem 1. Vorsitzenden, bei Abwesenheit, dem stellvertretenden Vorsitzenden (2. Vorsitzenden) zu unterzeichnen ist.

 

§15 Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer. Diese überwachen die

Kassengeschäfte des Vereins. Eine Überprüfung hat mindestens einmal im Kalenderjahr zu erfolgen. Über das Ergebnis ist der Mitgliederversammlung zu berichten.

 

§16 Auflösung des Vereins

Wird mit der Auflösung des Vereins nur eine Änderung der Rechtsform oder eine Verschmelzung mit einem gleichartigen, anderen Verein angestrebt, so dass die unmittelbare, ausschließliche Verfolgung des bisherigen Vereinszwecks durch den neuen Rechtsträger weiterhin gewährleistet wird, geht das Vereinsvermögen auf den neuen Rechtsträger über. Vor Durchführung ist das Finanzamt hierzu zu hören.

Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Gemeinde Bellheim, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere zur Förderung des Sports, zu verwenden hat. Ist wegen Auflösung des Vereins die Liquidation des Vereinsvermögens erforderlich, so sind die zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Vereinsvorsitzenden die Liquidatoren, es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt auf einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung über die Einsetzung anderer Liquidatoren mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

 

§17 Datenschutzerklärung

Mit dem Beitritt des Mitglieds nimmt der Verein seine Adresse, sein Geburtsdatum und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden vom Verein gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen und

Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszwecks nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht,

Als Mitglied des Pfälzischen Schachbund e.V. und des Sportbundes Pfalz ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an die beiden Verbände zu melden. Übermittelt werden dabei teilweise Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, ausgeübte Sportart im Verein und die Vereinsmitgliedsnummer; bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Bezeichnung ihrer Funktion im Verein.

Beim Austritt werden Name, Adresse und Geburtsdatum des Mitgliedes aus der

Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.

 

§18 Inkrafttreten

Vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 8. Juni 2018 beschlossen und ersetzt mit Wirkung vom 09. Juni 2018 die Satzung vom 7. März 1986,

Thomas Unterschrift


Pfalzmeister
  • 1983 Rainer Zwick
  • 1984 Rainer Zwick

 

  • 1987 Angelika Klöditz (Damen)

 

  • 1989 Adolf Wenk (Senioren)
Dähnepokal
  • 1989 Gerd Reichling
Bezirksmeister
  • 1983 Karlheinz Croissant
  • 1984 Karlheinz Croissant
  • 1985 Karlheinz Croissant
  • 1986 Dietmar Weiß
  • 1987 Dietmar Weiß
  • 1988 Gerd Reichling
  • 1991 Pascal Flierl
  • 1993 Christian Fromm
  • 1999 Rainer Kopf
  • 2004 Rainer Kopf
  • 2005 Rainer Kopf
  • 2010 Jörg Wilk
  • 2012 Raul Zuniga
  • 2014 Oliver Prestel
  • 2015 Rainer Kopf
  • 2016 Oliver Prestel
  • 2020 Rainer Kopf
  • 2022 Jan Wilk
Bezirksmeister-Blitz
  • 1999 Pascal Flierl
  • 2000 Magnus Matthiason
  • 2010 Thomas Kopf
Bezirksmeister-Schnellschach
  • 1998 Jörg Wilk
  • 2010 Christian Fromm
Vereinsmeister

 

Normal

Schnell

Blitz

Pokal

2023

    Jörg Wilk  
2022     Thomas Kopf  
2021   Thomas Kopf Jan Wilk  
2020    --------- Jan Wilk  
 2019  Jan Wilk R.Zuniga R.Dausch Thomas Kopf  
2018 Christian  Fromm   Oliver Prestel  Jannick Steinkönig
2017 Raul Zuniga Rainer Kopf

Oliver Prestel

Hans-Jürgen Kuntz
2016 Oliver Prestel Jörg Wilk Oliver Prestel  
2015 Oliver Prestel Thomas  Kopf Pascal Flierl  

2014

Oliver Prestel 

Pascal Flierl

Jörg Wilk

 

 2013

Oliver Prestel

Oliver Prestel

Pascal Flierl

 

 2012

Jan Wilk

Thomas Kopf

Thomas Kopf

 

 2011 

Christian Fromm

Rainer Kopf 

Jörg Wilk

 

 2010

Christian Fromm

Thomas Kopf

Rainer Kopf

 

 2009 

Christian Fromm

Pascal Flierl

R.Kopf / Th.Kopf

 

2008

Jörg Wilk

Pascal Flierl

P. Flierl / Th. Kopf

 

2007

Raul Zuniga

Raul Zuniga

Pascal Flierl

 

2006

Christian Fromm

Pascal Flierl

Thomas Kopf

 

2005

Thomas Kopf

Christian Fromm

Christian Fromm

 

2004

Gerd Reichling

Pascal Flierl

Pascal Flierl

 

2003

Gerd Reichling

Gerd Reichling

Pascal Flierl

 

2002

Gerd Reichling

Gerd Reichling

Pascal Flierl

 

2001

Christian Fromm

Pascal Flierl

Pascal Flierl

 

2000

Pascal Flierl

Rainer Kopf

Thomas Kopf

 

1999

Ingo Gellendin

Thomas Kopf

 

 

1998

Christian Fromm

Pascal Flierl

 

 

1997

Heiko Hauck

Pascal Flierl

 

 

1996

Christian Fromm

Pascal Flierl

 

 

1995

Pascal Flierl

Dieter Geissler

Heiko Hauck

 

1994

Pascal Flierl

Pascal Flierl

Pascal Flierl

 

1993

Jörg Wilk

 

 

 

1992

Gerd Reichling

Pascal Flierl

 

 

1991

Jörg Wilk

 

Pascal Flierl

 

1990

Christian Fromm

 

Gerd Reichling

 

1989

Gerd Reichling

 

Gerd Reichling

 

1988

Gerd Reichling

 

Gerd Reichling

 

1987

Gerd Reichling

 

Gerd Reichling

 

1986

Karlheinz Croissant

 

Rainer Zwick

 

1985

Rainer Zwick

 

Rainer Zwick

 

1984

Rainer Zwick

 

Dietmar Weiß

 

1983

Jörg Wilk

 

Rainer Zwick

 

1982

Rainer Zwick

 

Volker Stein

 

1981

Jörg Wilk

 

Jörg Wilk

 

1980

Rainer Zwick

 

Dietmar Weiß

 

1979

Gerd Reichling

 

Dietmar Weiß 

 

1978

Helmut Ternette

 

Dietmar Weiß

 

1977

Karl Becht

 

Dietmar Weiß

 

1976

Karl Becht

 

 

 

1975

Ignatz Baumann

 

 

 

1974

Helmut Ternette

 

 

 

1973

Helmut Ternette

 

 

 

1972

Helmut Ternette

 

 

 

1971

Helmut Ternette

 

 

 

1970

Helmut Ternette

 

 

 

1969

Helmut Ternette

 

 

 

1968

Gerold Schmitt

 

 

 

1967

Karl Becht

 

 

 

1966

Karl Becht

 

 

 

1965

Karl Becht

 

 

 

1964

Karl Becht

 

 

 

1963

Karl Becht

 

 

 

1962

Karl Becht

 

 

 

1961

Karl Becht

 

 

 

1960

Karl Becht

 

 

 

1959

Karl Becht

 

 

 

1958

Karl Becht

 

 

 
 
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