Turnierordnung

Schachclub Bellheim 1949

Turnierordnung

Stand 08.Juni 2018

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Präambel
  • §1 Spieljahr des Schachclub Bellheim 1949
  • §2 Vorrang der FIDE-Schachregeln
  • §3 Geltungsbereich
  • §4 Spielberechtigung
  • §5 Vereinsturnier
  • §6 Pokalmeisterschaft
  • §7 „Krutzer“-Turnier
  • §8 Monatsblitzturnier
  • §9 Schnellschachturnier
  • §10 Jugendturnier
  • §11 Reuegeld
  • §12 Zusätzliche Turniere
  • §13 Anmerkung zu den Turnieren
  • §14 Rauchverbot
  • §15 Wertung
  • §16 Termine
  • §17 Vor- oder Nachspielen
  • §18 Proteste oder Wiederspruch
  • §19 Keine aufschiebende Wirkung
  • §20 Inkrafttreten

 

Präambel

Es ist unmöglich, alle „Fälle“ die im Zusammenhang mit der Ausübung des Wettkampfsportes auftreten können zu reglementieren. Deshalb sollte die sportliche Fairness oberstes Prinzip für jeden Schachspieler sein. Er sollte bei Ausübung seines Wettkampfsportes immer den Gesichtspunkt der Partnerschaft in den Vordergrund stellen.

 

§1 Spieljahr des Schachclub Bellheim 1949

Das Spieljahr beginnt am 01.Juli und endet am 30.Juni des folgenden Jahres.

 

§2 Vorrang der FIDE-Schachregeln

Es wird grundsätzlich nach den Schachregeln des Weltschachbundes (FIDE) gespielt. FIDE Artikel 11.2.3.3 und Richtlinie III.4 werden nicht angewendet. Das Mitbringen ausgeschalteter Mobiltelefone oder anderer elektronischer Kommunikationsmittel in das Turnierareal ist gestattet. Das Mitbringen und die Benutzung derartiger eingeschalteter Geräte ohne die Zustimmung des Schiedsrichters führt zum Partieverlust. Der Gegner gewinnt. Falls der Gegner allerdings die Partie nicht mit einer Folge von regelmäßigen Zügen gewinnen kann, ist sein Ergebnis Remis. Ergänzend zu den FIDE-Schachregeln sind die Regeln der TO des SC Bellheim anzuwenden. Ist ein Spieler/Spielerin 30 Minuten nach dem offiziellen Beginn nicht am Brett erschienen, ist die Partie für diesen Spieler/Spielerin als nicht angetreten kampflos verloren.

 

§3 Geltungsbereich

Diese TO gilt für alle Turniere des SC Bellheim. Folgende §§ können durch die Mitgliederversammlung des SC Bellheim geändert bzw. ergänzt werden: §§ 5-11, 15,16 und 17.

 

§4 Spielberechtigung

Zum Spielbetrieb des SC Bellheim sind nur solche Spieler zugelassen, die dem Verein SC Bellheim als aktive oder passive Mitglieder angehören. Eine Ausnahme gilt für das Monatsblitz- sowie das Schnellschachturnier. Meister kann nur werden wer eine Mitgliedschaft im SC Bellheim besitzt.

 

§5 Vereinsturnier

Abs. 1: Das Vereinsturnier findet in der Regel alljährlich im ersten Halbjahr des Spieljahres statt. Spielberechtigt sind alle Mitglieder des SC Bellheim. Gespielt werden sieben Runden nach „Schweizer-System“. Bei weniger als 10 Spielern wird die Rundenzahl auf fünf Runden verkürzt.

Abs. 2: Die Bedenkzeit beträgt 40 Züge in 90 Minuten, für den Rest der Partie 30 Minuten und für jeden Zug 30 Sekunden ab dem ersten Zug.

Abs. 3: Der Sieger erhält den Titel „Vereinsmeister 20...“.

 

§6 Pokalmeisterschaft

Abs. 1: Die Pokalmeisterschaft findet in der Regel alljährlich im zweiten Halbjahr des Spieljahres statt. Spielberechtigt sind alle Mitglieder des SC Bellheim. Die Austragung erfolgt im KO-System.

Abs. 2: Die Bedenkzeit beträgt für alle Runden 90 Minuten für 40 Züge + 30 Minuten für den Rest der Partie bei 30 Sekunden Zeitzugabe ab dem ersten Zug.

Abs. 3: Endet eine Partie remis, so werden zwei Blitzpartien gespielt. Bei erneutem Gleichstand entscheidet die nächste Gewinnpartie. Die Farbverteilung wechselt.

Abs. 4: Der Turniersieger erhält den Titel „Pokalsieger des SC Bellheim 20...“.

 

§7 „Krutzer“-Turnier

Abs. 1: Das „Krutzer“-Turnier findet in der Regel alljährlich über den gesamten Zeitraum des Spieljahres statt. Spielberechtigt sind alle Mitglieder des SC Bellheim mit einer DWZ bis 1750 Punkten (Stichtag ist bei Rundenbeginn). Das Turnier wird als Rundenturnier ausgetragen. Bei weniger als 10 Spielern wird das Turnier doppelründig ausgetragen.

Abs.2: Die Bedenkzeit beträgt 40 Züge in 90 Minuten, für den Rest der Partie 30 Minuten und für jeden Zug 30 Sekunden ab dem ersten Zug.

Abs. 3: Der Sieger erhält den Titel „Sieger des „Krutzer“-Turniers 20...“.

 

  • §8 Monatsblitzturnier

Abs.1: Das Monatsblitzturnier findet in der Regel am ersten Freitag jedes Monats statt. Spielberechtigt sind alle Spieler des Bezirks IV. Die Austragung erfolgt als Rundenturnier.

Abs. 2: Die Bedenkzeit beträgt fünf Minuten je Spieler für die gesamte Partie.

Abs. 3: Der Schlussstand des jeweiligen Turniers wird nach Rang der Spieler in eine Gesamttabelle übertragen. Hierbei erhalten die Spieler folgende Punkte:

Platz 1:15 Punkte

Platz 2:12 Punkte

Platz 3:10 Punkte

Platz 4: 8 Punkte

Platz 5: 6 Punkte

Platz 6: 5 Punkte

Platz 7: 4 Punkte

Platz 8: 3 Punkte

Platz 9: 2 Punkte

Ab Platz10: 1 Punkt

Abs. 4: Der Spieler mit den meisten Gesamtpunkten nach Abzug von vier Streichwertungen am Ende des Turniers gewinnt und erhält den Titel „Blitzmeister des SC Bellheim 20…“. Sollte der Spieler mit den meisten Punkten nach §4 dieser TO nicht dem SC Bellheim als Mitglied angehören, geht der Titel an den nächsten Spieler in der Reihenfolge, der dieser Vorrausetzung entspricht.

 

§9 Schnellschachturnier

Abs. 1: Das Schnellschachturnier findet in der Regel alljährlich kurz vor Weihnachten statt. Spielberechtigt sind alle Spieler des Bezirks IV. Die Austragung erfolgt als Rundenturnier. Bei mehr als acht Spielern wird der Modus in ein sieben Rundenturnier nach „Schweitzer System“ geändert.

Abs. 2: Die Bedenkzeit beträgt 15 min für die gesamte Partie.

Abs. 3: Der Sieger erhält den Titel „Schnellschachmeister des SC Bellheim 20…“. Sollte der Spieler mit den meisten Punkten nach §4 dieser TO nicht dem SC Bellheim als Mitglied angehören, geht der Titel an den nächsten Spieler in der Reihenfolge, der dieser Vorrausetzung entspricht.

 

§10 Jugendturnier

Abs. 1: Das Jugendturnier findet in der Regel alljährlich in der Zeit vor Weihnachten statt. Spielberechtigt sind alle Mitglieder des SC Bellheim bis zur Altersklasse U18 (Stichtag ist Tag der Auslosung). Das Turnier wird als Rundenturnier ausgetragen.

Abs. 2: Die Bedenkzeit beträgt 25 Minuten für die gesamte Partie.

Abs. 3: Die Spieler werden in ihre jeweiligen Altersklassen unterteilt. Die Altersklassen sind U18, U16, U14, U12 und U10. Bei unzureichender Teilnehmerzahl können Altersklassen zusammengelegt werden.

Abs. 4: Die Sieger in den jeweiligen Altersklassen erhalten den Titel „Sieger in der Altersklasse U18/U16 usw. 20…“.

 

§11 Reuegeld

Abs. 1: Teilnahmegebühr und Reuegeld

Eine Teilnahmegebühr fällt nicht an, allerdings hat jeder Turnierteilnehmer bei der Anmeldung zu einem vereinsinternen Turnier ein Reuegeld von 10€ zu entrichten. Erst mit der Bezahlung des Reuegeldes ist die Anmeldung verbindlich.

Abs. 2: Fehlen beim Turnier

Für das unentschuldigte Fehlen eines Teilnehmers werden die 10 € Reuegeld komplett einbehalten und es erfolgt der Ausschluss aus dem Turnier.

Zweimaliges entschuldigtes Fehlen eines Teilnehmers ist straffrei. Ab dem dritten Fehlen werden 5 € des Reuegeldes einbehalten. Als entschuldigt gilt eine Abmeldung, wenn sie mindestens 24 Stunden vor geplantem Spielbeginn den Spielleiter erreicht.

Eine Abmeldung vom Turnier für das Rest-Jahr wird wie entschuldigtes Fehlen behandelt.

Abs. 3: Rückerstattung

Nach der letzten Runde des jeweiligen Turniers informiert der Spielleiter die Teilnehmer über Anwesenheit, entschuldigtes und unentschuldigtes Fehlen. Das zu erstattende Reuegeld wird unmittelbar nach der jeweiligen letzten Runde des Turniers ausbezahlt.

 

§12 Zusätzliche Turniere

Bei Bedarf können die Spielleiter zusätzliche Turniere organisieren.

 

§13 Anmerkung zu den Turnieren

Es wird erwartet, dass Spieler, die sich für eines der angegebenen Turniere gemeldet haben, auch daran teilnehmen und es zu Ende spielen.

 

§14 Rauchverbot

Bei allen offiziellen Turnieren des SC Bellheim besteht ein absolutes Rauchverbot.

 

§15 Wertung

Einzelturniere

Einzelturniere werden bei Punktgleichheit grundsätzlich durch Wertung entschieden.

Abs. 1: Rundenturniere

Bei Rundenturnieren entscheidet zunächst die Siegerwertung (Anzahl der Gewinnpartien), dann die Sonneborn-Berger-Wertung. Ergibt sich danach Gleichstand auf dem 1.Platz, wird eine Tie-Break-Blitzpartie gespielt. Hierbei erhält Weiß sechs Minuten auf der Uhr und muss gewinnen; Schwarz erhält fünf Minuten auf der Uhr und es reicht Remis zum Gesamtsieg. Über die Farbverteilung entscheidet das Los.

Spieler die mehr als zwei Partien kampflos verlieren, werden aus dem Turnier gestrichen. Eine Korrektur der Feinwertungen bei kampflosen Partien erfolgt nicht.

Abs. 2: Schweizer-System

Beim Schweizer-System entscheidet zuerst die modifizierte Buchholzwertung (Summe der Punkte der Gegner, gegen die gespielt wurde, wobei die niedrigste Punktzahl gestrichen wird), danach die Buchholzsumme, dann die Siegwertung.

 

§16 Termine

Abs. 1: Auslosung

Die Auslosung erfolgt durch den Turnierleiter

Abs. 2: Festlegung

Die Festlegung der Termine erfolgt durch den jeweiligen Spielleiter. Der Abstand zwischen zwei Runden soll mindestens zwei Wochen betragen. Die festgesetzten Termine sind einzuhalten.

 

§17 Vor- oder Nachspielen

Abs. 1: Einvernehmen beider Spieler

Im beidseitigen Einverständnis ist ein Verlegen von einzelnen Partien möglich. Die Begegnung muss bis zum angesetzten Termin vorgespielt oder bis zur nächsten Runde nachgespielt sein. Entsprechende Mitteilung muss dem Turnierleiter spätestens drei Tage vor dem neuen (bei Vorverlegung) bzw. angesetzten (bei Nachverlegung) Termin zugehen. Die Nachverlegung ist nur mit Genehmigung des Turnierleiters zulässig.

Abs. 2: Verlegung durch Spielleiter

Der Spielleiter kann wegen besonderer Anlässe oder Ereignisse Begegnungen verlegen. Verlegungen sind frühestmöglich (mindestens zwei Wochen vor der Runde bzw. dem neuen Spieltermin) den betroffenen Spielern bekannt zu geben.

Abs. 3: Letzte Runde

In der letzten Runde ist kein Nachspielen mehr möglich.

 

§18 Proteste oder Wiederspruch

Abs. 1: Proteste

  • Einlegung:

Gegen Entscheidungen des Spielleiters kann Protest eingelegt werden. Dieser muss begründet werden und bis zur nächsten Runde schriftlich bei der Vorstandschaft eingereicht werden.

  • Protestberechtigter

Grundsätzlich kann ein Protest von jedem Spieler des jeweiligen Turniers eingelegt werden.

  • Begründung des Protestes:

Die Begründung des Protestes hat innerhalb einer Frist von 1 Woche nach Entscheidung des Spielleiters zu erfolgen.

Abs. 2: Widerspruch

Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann kein Widerspruch eingelegt werden.

 

§19 Keine aufschiebende Wirkung

Proteste haben keine aufschiebende Wirkung. Auf Anordnung des Spielleiters ist eine strittige Partie weiterzuspielen.

 

§20 Inkrafttreten

Diese TO wurde vom Vorstand am 08.06.2018 in Bellheim beschlossen und tritt ab dem Spieljahr 2018/19 in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt im Juni 2018 auf der Homepage des Schachclub Bellheim 1949.

Bellheim, 08.Juni 2018

Gez. Jan Wilk, Spielleiter

© 2024, Schachclub Bellheim 1949
Rechtliches:
Quick-Links:
Kontakt: